Wir bieten Ihnen die Wahlfreiheit, Ihren Kredit zusätzlich gegen unvorhersehbare Risiken abzusichern – über eine so genannte Restkreditversicherung.
Die garantiert, dass Ihre Raten jederzeit zurückgezahlt werden können – zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Voraussetzung für die Übernahme der Ratenzahlungen bei Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
Für den Fall Ihres Todes, wird Ihr Restkredit über die Versicherungsleistung getilgt. So können Sie sicher gehen, dass Ihre Hinterbliebenen keine weiteren Zahlungen leisten müssen.
Wie gesagt: Eine Restkreditversicherung kann im Einzelfall sehr sinnvoll sein. Entscheiden Sie selbst!